Ablauf des e5-Programms

Alle teilnehmenden Gemeinden durchlaufen den e5-Prozess bestehend aus Einstiegsphase, kontinuierlicher Programmarbeit und der darauf folgenden externen Prüfung und Auszeichnung.

Einstiegsphase

Die Gemeinde unterzeichnet eine Basisvereinbarung mit dem e5-Programmträger des jeweiligen Bundeslandes. In dieser Basisvereinbarung bekennt sich die Gemeinde zu den Grundsätzen und Regeln des Programms. Im Gegenzug erhält die Gemeinde fachliche und organisatorische Unterstützung und Betreuung vom jeweiligen e5-Landesprogrammträger.

Anschließend wird ein e5-Team gebildet, das für die Umsetzung des e5-Programmes in der Gemeinde verantwortlich ist. Dieses Team arbeitet unabhängig von politischen Strukturen und setzt sich neben offiziellen Vertreter:innen der Gemeinde auch aus engagierten Bürger:innen, Expert:innen, Vertreter:innen von Firmen, Umweltschutzorganisationen, etc. zusammen.

In einem ersten Schritt überprüft die e5-Berater:in anhand eines Maßnahmenkataloges, welche Möglichkeiten beim Klimaschutz in der Gemeinde bereits umgesetzt werden und welche weiteren Möglichkeiten bestehen. Die Ergebnisse dieser Analyse sind die Basis für die weitere Arbeit des e5-Teams.

Kontinuierliche Programmarbeit

Nach Abschluss der Einstiegsphase beginnt für die Gemeinde und das e5-Team die kontinuierliche Programmarbeit. Hier findet die eigentliche energie- und klimapolitische Arbeit statt: Ausgehend von der Analyse sorgt das e5-Team dafür, dass konkrete Projekte geplant, vom politisch zuständigen Gremium beschlossen und schließlich auch umgesetzt werden.

Externe Prüfung und Auszeichnung

Mindestens alle vier Jahre unterzieht sich die Gemeinde einer externen Auditierung sowie Bewertung durch eine unabhängige Kommission. So wie Hotels mit Sternen ausgezeichnet werden, bekommen erfolgreiche e5-Gemeinden - je nach Umsetzungsgrad der möglichen Klimaschutzmaßnahmen - ein bis fünf „e“ verliehen.