Barrierefreiheitsprüfung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Österreichische Energieagentur als Geschäftsstelle des Vereins e5-Österreich ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.e5-gemeinden.at

Die Website wurde auf Barrierefreiheit evaluiert und danach überarbeitet.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1 " beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a)  Unverhältnismäßige Belastung

  • Einige ältere PDF Dokumente sind nicht vollständig barrierefrei. Bei neuen Dokumenten wird darauf geachtet diese zu zugänglich wie möglich zu gestalten. Eine Überarbeitung von älteren PDF Dokumenten stellt allerdings einen sehr hohen Aufwand dar.
  • Videos haben derzeit kein Transkript. Wir sind bemüht Transkripte für wichtige Videos zu erstellen. Das zur Verfügung stellen von Transkripten für alle (tlw. älteren oder nicht mehr aktuellen) Videos stellt allerdings einen sehr hohen Aufwand dar.

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

  • Dateien mit Büroanwendungsformaten, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden und deren Inhalte nicht für laufende Verwaltungsverfahren des jeweiligen Rechtsträgers erforderlich sind.
  • Inhalte, die als Archive gelten und somit ausschließlich Inhalte enthalten, die weder für laufende Verwaltungsverfahren benötigt werden noch nach dem 23. September 2019 aktualisiert oder überarbeitet wurden.
  • Aufgezeichnete zeitbasierte Medien, wie Video- und Audiomedien, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden
  • Online-Karten und Kartendienste, sofern bei Karten für Navigationszwecke wesentliche Informationen in einer barrierefrei zugänglichen Weise digital bereitgestellt werden - die als Iframe eingebundene Kartenapplikation wird derzeit überarbeitet - nach Überarbeitung wird diese Erklärung aktualisiert siehe www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe § 2 (3) vor allem a) b) e) i) j)

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Erstellungsdatum: Diese Erklärung wurde am 18.09.2020 erstellt.
Vorlage für das Statement: MODEL ACCESSIBILITY STATEMENT (https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:e1dfb98d-5aa1-11e8-ab41-01aa75ed71a1.0001.02/DOC_2&format=PDF) Die Erklärung wurde zuletzt am 18.09.2020 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Beschwerdemöglichkeit

Sollten Sie auf unserer Seite Barrieren finden (zusätzlich zu den in dieser Erklärung bereits beschriebenen) bitten wir Sie uns diese Barrieren per Email zu melden: office(at)e5-gemeinden.at

Unsere Redaktion wird Ihre Meldung prüfen und wenn notwendig die gemeldeten Mängel beheben.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren